Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter, Verpächter und Pächter in allen Bereichen der Gewerbe- und Wohnraummietverhältnisse sowie Pachtverhältnisse, insbesondere
- bei der Gestaltung und Überprüfung von Gewerbemietverträgen und Wohnraummietverträgen, Pachtverträgen z. B. wegen Befristung, Untermiete, Schönheitsreparaturen, Kaution, Kleinreparaturklausel, Tierhaltung, Betriebskosten, Umlageschlüssel, Quotenabgeltungsklausel, Inventar, Betriebspflicht, Konkurrenzschutz etc.
- bei der Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche, z. B. wegen Mieterhöhung, Mietminderung, Modernisierung, Instandhaltung, Instandsetzung, Betriebskostenabrechnung, Sicherheitsleistung, Besichtigungsrecht, selbständiges Beweisverfahren etc.
- bei der Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen, z. B. wegen fristlose Kündigung aufgrund Zahlungsverzugs, Kündigung wegen Eigenbedarf, Verwertungskündigung, Vertragsfortsetzung nach sozialem Widerspruch, Tod einer Vertragspartei, Endrenovierung, Übergabeprotokoll, Räumungsklage, Zwangsräumung etc.
Wir beraten und vertreten Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer, insbesondere
- bei der Begründung und Entziehung von Wohnungseigentum,
- bei der Überprüfung der Teilungserklärung wegen Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrechten und der Gemeinschaftsordnung wegen Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Verwaltungsbeirat, Kostenverteilungsschlüssel, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung etc,
- wegen Bestellung und Abberufung des Verwalters, dessen Aufgaben und Befugnisse
- wegen Einberufung von Eigentümerversammlungen, Versammlungsleitung, Protokoll, Beschlussfassung, Anfechtungsklage etc.