Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen, insbesondere

  • bei der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, z. B. wegen Arbeitsort, Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Kündigungsfrist, Befristetes Arbeitsverhältnis, Teilzeitarbeit, geringfügig Beschäftigung, Berufsausbildungsverhältnis, Urlaub, Ausschlussfrist etc.
  • bei der Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und individualrechtlicher Ansprüche wie z.B. Vergütung, Abfindung, Abmahnung, Mobbing, Urlaubabgeltung, Zeugniserteilung, Zeugnisberichtigung, Weiterbeschäftigung, Arbeitszeitverringerung,
  • bei der Beendigung und Abwicklung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, z. B. wegen verhaltensbedingter Kündigung, personenbedingter Kündigung, betriebsbedingter Kündigung oder  fristloser Kündigung, Kündigungsschutz , Sozialauswahl, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Zwischenzeugnis, Arbeitszeugnis, Betriebsratsanhörung etc.
  • bei Unternehmensgründungen, Unternehmensumstrukturierungen und Betriebsübergängen, z. B. wegen Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht etc.
  • in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren sowie in Verfahren vor der Einigungsstelle.

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