Erbrecht

Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Bereichen des Erbrechts. Nicht nur im Erbfall ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zur Interessenwahrung geboten. Bereits zu Lebzeiten erweist sich eine rechtliche Beratung über erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Konfliktvermeidung als sinnvoll. Wir bieten Ihnen deshalb insbesondere

  • eine Beratung über jeweiligen Vor- und Nachteile der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge, sowie letztwilligen Gestaltungsmöglichkeiten, wie z. B. Testament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament, Erbvertrag etc.
  • eine Beratung über anderweitige Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. vorweggenommene Erbfolge durch Zuwendungen mit Anrechnungsbestimmung, Schenkung von Todes wegen, Erbverzicht etc.
  • eine umfassende Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. Ausschlagung, Anfechtung letztwilliger Erklärungen, Vor- und Nacherbschaft, Ersatzerbe, Auflagen, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Auskunft, Nachlassverbindlichkeiten
  • die Mitwirkung bei Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft und im Verfahren auf Erteilung oder Einziehung des Erbscheins

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